5 Jahre

der EFB Pankow realisiert, bei Gewalt einer Mutter, keine Beratung mit beiden Eltern, Jugendamt Pankow weist das EFB an, dem Vater und Kind keine Hilfe zu leisten - Kindesgefährdungen werden in Kauf genommen !


dieser Blog ist Bestandteil der Webseite :

  • Behörde-willkür.de
  • bis zur Fertigstellung und zum Erfassen der Gesamtsituation und der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte auch unter der Adresse : hjwellmann.de
    und dazu klicken Sie bitte auf den Button "Willkür-Kammergericht"


  • Willkürhjwellmann.de





  • Spruch

    Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.


    Erstellungsdatum : 15.12.2019

    Mitarbeiter beim EFB verweigern Vater und Kind Hilfe nach häuslicher Gewalt durch die Mutter - in Bezirk Pankow werden Männer diskriminiert !

    die Mitarbeiterin beim EFB Pankow, realisieren keine Beratungen mit den Eltern, dem Kind und dem Vater, da gerichtliche Verfahren anhängig sind ....


    weitere Informationen zur Kindschaftssache und dem Wirken vom EFB Frau und von Frau Howe können im Blog jugendamt-howe-01.behörde-willkür.de eingesehen werden.

    wie schon dort beschrieben, wurde bei einer Anhörung, unter Mitwirkung von Frau Howe, festgelegt,

    der Kindesvater wendet sich an die EFB Pankow zur therapeutischen Abklärung für die Tochter.

    Daraufhin wurde versucht, mit der EFB, einem Bereich des Jugendamtes Pankow, ein Termin zu vereinbaren, was nicht möglich war.

    Erziehungs- und Familienberatung Bezirksamt Pankow - Information zu den Aufgaben im Internet 2016

    Erziehungs- und Familienberatung hat die Aufgabe, Eltern, Kindern und Jugendlichen in familiären Fragestellungen und Konfliktsituationen beraterische und therapeutische Hilfe anzubieten. Dies schließt sowohl normale Alltagsfragen als auch dramatische Notsituationen ein.
    Wer kann zu uns kommen:
    - Kinder und Jugendliche;
    - Eltern, Großeltern, Pflegeeltern;
    - andere an der Erziehung Beteiligte (auch Fachkräfte, wie Lehrer und Erzieher).
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass Sie in Pankow (Ortsteile Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee) wohnen und ein Kind haben.
    Womit kann man sich an uns wenden:
    - familiäre Konflikte und Beziehungskrisen, individuelle Lebenskrisen;
    - familiäre Belastungen, wie chronische Erkrankungen, Arbeitslosigkeit, Behinderungen, die die Entwicklung Ihrer Kinder beeinträchtigen;
    - wenn Ihnen in der Erziehung Ihrer Kinder die Probleme über den Kopf wachsen oder Sie bei Entwicklungsproblemen konkrete Fragen haben;
    - Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, psychosomatische Beschwerden Ihrer Kinder;
    - Trennung, Scheidung, Paarprobleme;
    - Gewalt und Missbrauch;
    - Identitäts- und Lebensfragen, die in der Pubertät den Alltag belasten.
    Unsere Angebote stimmen wir im Einzelfall auf den Bedarf der Ratsuchenden ab (z.B. Familiengespräche/-therapie, Elternberatung, Paarberatung/-therapie, Psychodiagnostik, Krisenintervention, Beratung von Fachkräften). Die Angebote sind kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Berichten eine Frau oder ein Kind von häuslicher Gewalt, ist die Person dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen:
    • Helfen Sie der Frau und/oder dem Kind herauszufinden, was sie/es tun möchte und wie der nächste Schritt aussehen kann.
    • Sie können über mögliche Schutz- und Hilfeangebote informieren wie die BIG Hotline, die mobile Intervention der BIG Hotline, über Frauenhäuser, Zufluchts¬wohnungen, Frauenberatungsstellen, Kinder-, Jugend- und Mädchennotdiens¬te, kurz- und langfristige stationäre Unterstützungsmöglichkeiten sowie über rechtliche Möglichkeiten wie polizeilicher Platzverweis, Gewaltschutzgesetz, Möglich¬keiten der Aussetzung des Umgangs oder des begleiteten Umgangs.
    • Weisen Sie auf Ihre eigene Fürsorgepflicht, auf die der Mutter, aber auch auf die des Vaters gegenüber den Kindern hin und machen Sie dabei der Mutter Angebote zur Entlastung.
    • Verpflichten Sie die Frau nicht zu gemeinsamen Gesprächen mit dem gewalttätigen Partner, auch wenn er auf Sie nicht gefährlich wirkt. • Es sollte kein beaufsichtigter Umgang angeordnet werden, solange die Gefahr der Gewaltausübung gegenüber der betreuenden Person und/oder dem Kind besteht. Es muss sichergestellt sein, dass keine weiteren Gewalttätigkeiten drohen. Ziele der Arbeit sind die Beendigung der Gewalt, die Verantwortungsübernahme des Mannes für seine Handlungen und die Empathieentwicklung für die Frau und die Kinder. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Arbeit mit einem Mann sprechen, der gewalttätig gegenüber seiner Partnerin war:
    • Lassen Sie sich von Rechtfertigungen des Misshandlers nicht beeindrucken, denn das Ziel des gewalttätigen Partners ist es, von seinen Gewalttaten ab- und auf angebliche Probleme außerhalb seiner selbst hinzulenken, z.B. Eifersucht, die sich im Handeln der Frau begründet, ihr mangelnder Ordnungssinn oder Stress am Arbeitsplatz etc.
    • Führen sie dem Mann die rechtlich mög¬lichen Folgen seiner Tat vor Augen (poli¬zeiliche Wegweisung und Kontaktverbot, Verlust der gemeinsamen Wohnung und Kontaktverbot auf Grundlage des Gewalt¬schutzgesetzes, Verlust des Sorge- und Umgangsrechtes, finanzielle Haftung für Schäden, gerichtliche Verurteilung bis hin zur Inhaftierung).
    • Vermitteln Sie dem Mann die Auswirkungen, die seine Gewalt auf die psychische und physische Gesundheit der Frau und Kinder hat sowie die familiären Kon¬sequenzen (Belastung und Verlust der Beziehung zu den Kindern, Belastung und Zerbrechen der Paarbeziehung und der Familie).
    • Machen Sie dem Mann deutlich, dass er durch sein gewalttätiges Verhalten in erheblichem Maße seine Kinder schädigt, gefährdet und in keiner Weise seiner Verantwortung als Vater nachkommt. Be¬sprechen Sie mit ihm, wie er gegenüber seinen Kindern für seine Gewalttätigkeit einsteht, um sie von möglichen Schuld¬gefühlen und Ängsten zu entlasten.
    • Wenn die Frau sich getrennt hat, versuchen Sie nicht, sie von der Wirksamkeit des Gegenteils zu überzeugen. Akzeptieren Sie ihren Entschluss, auch wenn Ihnen der Mann „gebessert“ und „reumütig“ erscheint.
    • Bewerten Sie das Recht des Mannes auf ein vertrauliches Gespräch keinesfalls höher als die Sicherheit potenzieller Opfer. Wenn Sie eine Gefährdung vermuten, sind Sie im Sinne der Gefahrenabwehr dazu verpflichtet, die Frau zu warnen und umgehend die Polizei zu verständigen. Wenn Sie als Berater/-in längere Zeit mit gewalttätigen Männern arbeiten, sind folgende Punkte zu berücksichtigen.25 Die Gratwanderung zwischen empathisch behutsamem Herausarbeiten und einer konsequenten Konfrontation ist sehr schwierig. Ein verbreiteter Leitsatz ist: „Verurteile die Tat, aber nicht den Täter.“
    • Kontrolle erkennbar machen: Viele Män¬ner stellen ihre Gewalt als „Ausrutscher“ dar, über den sie keine Kontrolle haben. In der Regel schlagen gewalttätige Männer jedoch gezielt, d.h. kontrolliert und an nicht sofort sichtbaren Körperstellen, um die Tat zu verdecken.
    • Erarbeiten Sie mit dem Mann die Entwicklung, die zu seiner Gewalttätigkeit geführt hat, insbesondere zu deren Art und Ausmaß (Rekonstruktion der Gewalt). Denken Sie daran, dass gewalttätige Männer sowohl die Häufig¬keit als auch die Schwere ihrer Gewalt¬handlungen verharmlosen bzw. nur vage beschreiben („da ist es passiert“, „da gab es Streit“). An diesem Punkt wird häufig die Chance versäumt, den Mann durch reflektiertes Nachfragen mit seinen Handlungen zu konfrontieren. Fragen Sie explizit: „Wie oft haben Sie Ihre Frau ge¬schlagen und wie? Was waren die Folgen und Verletzungen? Wie haben Sie sich gefühlt? Wie hat Ihre Frau reagiert? Wie ging es Ihren Kindern dabei?“ etc.
    • Bearbeiten Sie auch psychische Gewalt-formen wie z.B. Erniedrigung und Isolation der Frau, Vorenthalten von Geld etc. Geben Sie dem Mann Informationen über die Folgen dieser Gewaltformen. • Unterstützen Sie den Mann bei der Ent¬wicklung eines „Sicherheitsplanes“ zur Vermeidung eigenen Gewaltverhaltens. Jeder gewalttätige Mann spürt vor den Gewalthandlungen Anzeichen dafür. In diesem Fall sollte er die Situation verlas¬sen/weggehen. • Akzeptieren Sie keine vorschnellen Erklärungen. Wenn der Mann nach ein oder zwei Gesprächen erklärt, nicht mehr gewalttätig zu sein, bedeutet dies oft, dass er nicht an einer Veränderung arbeiten will, sondern die Beratung nur „pro forma“ akzeptiert hat.

    • Solange Gewalt ausgeübt wird, können in der Beratung keine anderen Themenbereiche wie Kommunikation, Partnerschaft oder Sexualität behandelt werden. Sagen Sie dem Mann, dass eine Beratung zu diesen Themen nur möglich ist, wenn die Gewalt beendet ist.
    • Wenn Alkohol-/Drogenmissbrauch vorliegt, informieren Sie den gewalttätigen Mann über entsprechende Einrichtungen. Weisen Sie ihn auf die Notwendigkeit eines Arztbesuches hin, um Alkohol-/ Drogenabhängigkeit und einen Entzug abzuklären. Machen Sie ihm deutlich, dass nicht der Alkohol Schuld an Gewalttaten trägt, sondern dass er persönlich ein massives Gewaltproblem besitzt, das er in keinem Fall durch bloße Reduzierung des Alkoholkonsums bekämpfen kann.
    3.4 Verhaltensmodifikation - Wie können Sie erkennen, ob ein gewalttätiger Mann sein Verhalten verändert hat?
    • Er bezeichnet seine früheren Handlungen als Gewalt.
    • Er stellt sein Verhalten nicht mehr als provoziert und entschuldbar dar.
    • Er kennt die Auswirkungen seiner Ge¬walttätigkeit auf sein(e) Opfer.
    • Er akzeptiert die Möglichkeit, dass seine Partnerin möglicherweise für immer Angst vor ihm hat und sich von ihm trennt, selbst dann, wenn er sein Verhal¬ten verändert hat.
    • Er ist imstande, Hilfe zu suchen, damit er auch ab sofort keine Gewalt mehr ausübt.
    Veränderungsanzeichen des Mannes, auch wenn die Frau ihn verlassen hat:
    • Er akzeptiert, dass die Frau keinen (oder wenig) Kontakt zu ihm will, er bedrängt und verfolgt sie nicht.
    • Er kommt seinen finanziellen Verpflich¬tungen nach, auch wenn er nicht mit der Trennung einverstanden ist.
    • Er beeinflusst seine Kinder bei Besuchs¬kontakten nicht gegen die Mutter.
    Männer können ihren Veränderungswillen auch unter Beweis stellen, indem sie an Maßnahmen teilnehmen, in deren Mittelpunkt die Auseinandersetzung mit ihrem gewalttätigen Verhalten steht. Das kann z.B. ein Sozialer Trainingskurs bei einer Beratungsstelle für gewalttätige Männer sein, ein Anti-GewaltTraining oder ein sozialtherapeutischer Prozess, der gewalttätiges Verhalten fokussiert.
    Das Jugendamt kann entsprechende Auflagen und Empfehlungen gegenüber den Familiengerichten vorschlagen und anregen. Das Familien- und das Verfahrensrecht sehen diese Möglichkeiten ausdrücklich vor (§§ 1666)

    was sofort auffällt, es wird immer nur von der Gewalt des Mannes gesprochen, die Gewalt von Frauen ist im Jugendamt Pankow kein Thema. Wie auch die weiteren Erfahrungen mit dem Jugendamt Pankow ergaben, es gibt keine Lösungen und Angebote. Der VAter wird benachteiligt, da das Jugendamt die Defizite nicht zugeben will, dadurch entstehen unmögliche Situationen.

    häusliche Gewalt durch Mütter gegen Kinder und Vater ist im Jugendamt Pankow nicht thematisiert - eine Hilfe für Männer und Kinder bei häuslicher Gewalt in der Familie durch Frauen ist im Bezirk Pankow nicht möglich

    das Verwerfliche an der Sache ist, dass dieses jedoch nicht zugegeben wird und so getan wird, als ob solche Situationen gar nicht bestehen. Somit wird im Bezirk Pankow der Mann diskriminiert. Damit kommen die Mitarbeiter und der Bürgermeister vom Bezirk Pankow ihrer Verantwortung nicht nach.

    In dem Vermerk vom 19.4.16 des AG Pankow Aktenzeichen 22 F 3130/16 + ... wurde vereinbart und festgelegt, worauf hier Bezug genommen wird :
    1. Es besteht Einigkeit, dass das Kind bis auf weiteres ihren Lebensmittelpunkt mit dem Vater in der bisherigen gemeinsamen Wohnung in Berlin-Pankow hat.
    2. Der Umgang der Mutter mit der Tochter soll umgehend angebahnt werden. Es soll unverzüglich geklärt werden, ob dem Umgang keine Gründe des Kindeswohls entgegenstehen. Zu diesem Zweck wendet sich die Kindesmutter an den SPD
    3. der Kindesvater wendet sich an die EFB Pankow zur therapeutischen Abklärung für die Tochter.
    4. Ferner führen beide Eltem ein Gespräch mit Frau Howe.
    5. Frau Howe bahnt den begleiteten Umgang unverzüglich im Jugendamt an.
    6. nach Vorliegen der Ergebnisse von SPD und EFB"erarbeitet sie mit den Eltern eine Umgangsvereinbarung für den Umgang der Mutter mit der Tochter. Der 1. Umgangsterminen findet am 21.4.2016, von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Jugendamt statt.

    Durch den Vater werden das Jugendamt und die EFB gebeten, Beratungen der Eltern zu realisieren. Nach einer weiteren Terminanfrage vom 27.5.16 beim EFB erfolgte von Frau Büttner die Vorgabe eines Beratungstermins für den Vater. welcher dann am 9.6.16 unnötigerweise wahrgenommen wurde, denn eine konkrete Beratung wurde nicht realisiert und auch kein Termin zur Abklärung von dem Kind wurde benannt, dieser wurde wieder mit Hinweis auf die Aussage von Frau Howe nicht für nötig gehalten und abgelehnt.
    am 15.9.16 fand eine Beratung zusammen mit der Mutter bei Frau Büttner und Herrn Becker statt. Aus Sicht des Vaters erschien die Beratung von Seiten der EFB nicht gut vorbereitet, denn die Beraterin Büttner kannte nicht einmal den Namen des zu Beratenen, was überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
    Weiterhin wurde der Eindruck erweckt, daß eine echte Lösung nicht angestrebt wird, sondern vom Vater nur erwartet wird, Zugeständnisse zu machen, aber eine Aufarbeitung der Probleme ist nicht vorgesehen, es besteht keinerlei Interesse Darstellungen vom Vater aufzunehmen und zu behandeln.
    Die Probleme sind aber durch krankhaftes Verhalten von der Mutter entstanden. Somit bestand die Aufgabe eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Mutter und Vater anzustreben. Hierzu bestand jedoch kein Bestreben von Seiten der EFB.
    Es wurde mit Schreiben vom 24.09.16 gebeten bei der nächsten Sitzung ein Protokoll über die Beratung vom 15.9.16 zu übergeben. Weiterhin wurde gebeten, zum Beginn der Sitzung am 29.9.16 das Ziel und den Weg zur Erreichung eines Fortschritts bei den weiteren Beratungen zu umreißen.

    Es wurde aber eine weitere Beratung nicht mehr realisiert. Beim eigentlich vorgesehenen Termin am 29.9.16, war die Mutter nicht erschienen, worüber der Vater nicht informiert wurde, statt dessen machte Frau Büttner dem Vater bei dem Termin nur unberechtigte Vorwürfe (sh. Schreiben an Frau Büttner vom 3.10.16)


    Schreiben an Frau Büttner EFB vom 3.10.16


    Es wurde weiter mehrfach versucht, über Beratungen und Schreiben, eine Beratung zu erwirken, was aber kein Erfolg zeigte. Als Beispiel wird eine Aktennotiz von einem Gespräch beim EFB am 24.11.16 zur Kenntnis gegeben.


    Aktennotiz von einem Gespräch beim EFB am 24.11.16


    Es zeigt sich, dass die EFB nicht zu Beratungen in der Sache bereit ist, als Ausrede wird die unsinnige Ausführung "der Nichtmöglichkeit der Beratung bei gerichtlichen Verfahren" genutzt. Bei anderen Jugendämter wird, gerade die Notwendigkeit von Beratung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, betont, um Annäherungen zwischen den Eltern zu bewirken. Das Jugendamt Pankow ist offensichtlich für Fälle, bei Gewalt durch Müttern, total überfordert.

    Ein Schreiben der Frau Schemmel vom 12.12.16

    Sehr geehrter Herr .........

    als Fachdienstleiterin des Fachdienstes 3 (Erziehungs- und Familienberatung)
    beim Jugendamt beantworte ich Ihre Anfrage an meine Mitarbeiterin Frau
    Büttner vom 12.12.2016.
    In dem Gesprächstermin vom 24.11.2016 sind die verschiedenen Positionen
    zwischen Ihnen und meinen Mitarbeiterinnen Herrn Becker und Frau Büttner
    abschließend geklärt worden. Der Austausch einer Aktennotiz war nicht
    vereinbart. Meine Mitarbeiterinnen werden dazu keine Stellung beziehen.
    Nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens können sich die Eltern
    Ihrer Enkelin .......... ggf. erneut zu gemeinsamen Beratungsgesprächen
    bei uns oder in einer anderen Beratungsstelle anmelden. Aus fachlicher Sicht
    ist es uns nicht möglich, mit den Eltern von Sorgeberechtigten (Großeltern der
    betroffenen Kinder) über das Beratungsanliegen unserer Klienten in Austausch
    zu treten. Bitte haben Sie dafür Verständnis!
    Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort geben zu können und verbleibe mit
    freundlichen Grüßen

    Schemmel
    Fachdienstleiterin Jug 3

    - es war trotz intensiver Bemühungen nicht möglich, eine Beratung der Eltern und des Kindes, beim EFB zu erhalten -

    das EFB fühlt sich nicht in der Lage, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Eltern zu beraten. dies zieht sich jetzt schon über drei Jahre hin.

    das Jugendamt Pankow bietet auf der Internetseite folgende Dienste an :
    Der Regionale Sozialpädagogische Dienst / Jugendberatung (RSD/JUB) ist der Basisdienst des Jugendamtes. Er ist eine allgemeine Anlaufstelle für Eltern und junge Menschen bei Erziehungsfragen oder familiären Problemen.
    Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr, die das Ziel verfolgen:
    junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern,
    sie vor Gefahren zu schützen und
    die Erziehenden zu beraten und zu unterstützen.
    Anlass für einen Kontakt können nahezu alle Probleme und Fragen sein, die in Familien auftreten. Dabei steht im Mittelpunkt, Krisen- und Konfliktsituationen in Familien vorzubeugen, zu mindern oder zu bewältigen. Dazu gehört auch, die Zuständigkeit von Spezialdiensten herauszufinden und sie in die Arbeit mit den Familien einzubeziehen.

    Mit diesem Verhalten hat das Jugendamt Pankow seinen eigenen Anspruch in keiner Weise erfüllt.

    der Vater bereut, sich überhaupt an das Jugendamt gewandt zu haben und ist maßlos enttäuscht, da keine unabhängige Zusammenarbeit mit dem Jugendamt möglich ist.

    ein persönlicher Rat :
    wenn sie männlich sind, vermeiden sie unbedingt die Zuordnung zum Jugendamt Pankow - sie können nicht mit einer Beratung rechnen

    Frau Howe wurde im August 2015 mit der diesbezüglichen Sache beauftragt :

    8 Monate, bis zur 1. Verhandlung am 19.4.16 und danach, hat es Frau Howe nicht geschafft, ein Gespräch mit dem Vater über die Situation zu führen

    

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